Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Ostalbkreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang
mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG)
barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet
erreichbare Version der Website www.ostalbmap.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG
vereinbar.
2.
Nicht barrierefreie Inhalte
Erläuterungen in Gebärdensprache stehen momentan noch nicht
zur Verfügung. Außerdem besteht noch keine Vorlesefunktion für die Inhaltsseiten.
Dies wird schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
Online-Dienste: Der eingebaute Online-Dienst OSTALBMAP ist ein externes Portal der EnBW ODR AG (www.gis.engeo.de). Dieses ist eventuell
nicht barrierefrei.
3.
Erstellung dieser Erklärung zur
Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.10.2021 aufgrund eigener Bewertungen
erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.10.2024 überprüft und aktualisiert.
4.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ostalbmap.de
aufgefallen? Sie können sich gerne beim Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation des Landratsamts Ostalbkreis melden. Schicken Sie uns dazu eine
E-Mail an ostalbmap@ostalbkreis.de oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Sie können uns auch anrufen oder per Post kontaktieren:
Landratsamt Ostalbkreis
Vermessung und Geoinformation
Gartenstraße 97
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-5500
5.
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG
beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landratsamt
Ostalbkreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden
Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Landratsamt Ostalbkreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO
vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die
Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
oder an die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit
Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2
L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von
Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit
Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Petra Pachner
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1878
E-Mail: petra.pachner@ostalbkreis.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4
L-BGG wird hingewiesen.